Mit der Erfahrung von über 20 Jahren und einem aktuellen Angebot von ca. 2800 verschiedenen LED-Anzeigen, wie Videowalls, Laufschriften, Temperatur- und Zeitanzeigen, LED-Preistafeln, Verkehrsinformations- und Leitsystemen bieten wir eine Lösung für nahezu jede Herausforderung.
Am Anfang stand eine Idee … und am Ende eine optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte LED-Anzeige in höchster Qualität zu günstigen Konditionen.
Egal ob Großanzeige oder LED-Laufschrift – nutzen Sie die kostenlose Telefonhotline Tel. 0800-8800089 oder schicken uns eine E-Mail. Gern beraten wir Sie unverbindlich und, wenn nötig, auch bei Ihnen vor Ort: deutschlandweit und kostenlos.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter erstellen an Hand Ihrer Wünsche und örtlichen Gegebenheiten ein kostenloses Angebot für Ihre LED-Anzeige und unterstützten bei der Erstellung von Bauanträgen. Auch wenn Sie Ihre LED-Anzeige leasen oder finanzieren möchten - nutzen Sie einfach unseren kostenfreien Vermittlungsservice.
Vom Projekt bis zur Endkontrolle achten wir, sowohl in unserem Hause, als auch bei unseren Lieferanten und Vertragspartnern auf höchste Qualitätsstandards.
Entsprechend Ihrer Wünsche organisieren wir den Transport Ihrer LED-Anzeige über langjährig erfahrene Partnerspeditionen, eine fachkundige Montage, Installation und Inbetriebnahme.
Auch nach der erfolgreichen Inbetriebnahme Ihrer LED-Anzeige sind wir weiterhin für Sie da. Ob Software-Updates oder ein Upgrade Ihrer Firmware – die Welt dreht sich weiter. Auch unsere langjährige Reparaturgarantie trägt zu Ihrer Investitionssicherheit bei.
Um aus der Vielfalt von möglichen LED-Anzeigen die richtige Wahl zu treffen, sollte man sich folgende Fragen stellen:
Dank eines globalisierten und transparenten Marktes bewegen sich LED-Anzeigen gleicher Qualität in etwa im gleichen Preisniveau. Hier ist es mittlerweile unerheblich, ob die Videowall oder LED-Laufschrift in Asien, Amerika oder Europa produziert wird.
Während für einen kurzfristigen Einsatz (6- 12 Monate) der LED-Anzeige die Qualität der LEDs kaum eine Rolle spielt, ist sie bei einer geplanten längeren Nutzung von entscheidender Bedeutung für spätere Wartungs- und Reparaturkosten. Auch die Darstellungsqualität (ungleichmäßige Helligkeit, Farbverzerrungen …) wird bei minderer LED-Qualität die Attraktivität der Anzeige entscheidend reduzieren.
Auch Fragen, wie Ersatzteilsicherheit und Betreuungskompetenz meines Anbieters bei notwendigen Anpassungen (Wechsel des Betriebssystems, Netzwerkanpassungen, geänderte Rahmenbedingen für den Betrieb des Systems...) sollten wichtiger Teil einer fundierten Entscheidung sein.
Wir beobachteten in den vielen Jahren immer wieder, dass LED-Anzeigen mangels Support nicht mehr bedient werden konnten, nach relativ kurzer Zeit nicht mehr oder nur mit großem finanziellen Aufwand reparabel waren, oder auf Grund der Nichtbeachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu Lasten des Nutzers entfernt werden mussten.
-Lege ich besonderen Wert auf Schrift, Zahlen und kleine Symbole:
-Sollen auch Bilder, Grafiken und eventuell Videos dargestellt werden
- Darstellung von Zahlen für verschiedene zustände (Zeit, Datum, Preis, Stromverbrauch, Luftfeuchte…) -> numerische und Sonderanzeigen
Damit die Erwartungen, die Sie an Ihre LED-Anzeige stellen, optimal erfüllt werden können, muss man sich die Frage beantworten: Ab wann muss meine Information lesbar sein und bis zu welcher Entfernung ist die Lesbarkeit gewünscht. Danach richten Sich wichtige Parameter, wie Schrifthöhe, Pixelabstand, Seitenlesbarkeit und andere. Auch Fragen der Designs oder der Corporate Identity sollten Teil der Planung sein.
Hier die wichtigsten Gesetze und Richtlinien, die für die Produktion von LED-Anzeigen und deren Nutzung von Bedeutung sind:
Eine LED-Anzeige muss als Produkt folgenden Gesetzen und Anordnungen genügen:
- EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE)
- EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG)
Es kann davon ausgegangen werden, dass namhaften Hersteller im Rahmen dieser Anforderungen produzieren. Bei weniger bekannten Anbietern sollte man deren Erfahrungen und ggf. Haftungsgrenzen hinterfragen.
Die Nutzung von LED-Anzeigen unterliegt im Außenbereich u.a. folgenden Bestimmungen:
-Straßenverkehrsordnung StVO, insbesondere §33
-Bundesfernstraßengesetz FStrG
-Emissionsschutzgesetze der Bundesländer
- Bauordnungen der Bundesländer
-Satzungen der Gemeinden u.a.
Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Bau- und Ordnungsämter.
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