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Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie lt. BattG auf Folgendes hinzuweisen:

Alte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind als Verbraucher jedoch zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Diese können Sie ausreichend frankiert an uns schicken oder bei uns abgeben.

Werden Batterien unsachgemäß entsorgt kann dies schädigende Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.

 

 Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

 

Bedeutung der chemischen Symbole:

1 Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

2 Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

3 Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei